Für Patient:innen in Österreich
ÖGK-Erstattung bei Telemedizin: Was wirklich übernommen wird
Wie Sie als ÖGK-Versicherte:r eine in Deutschland ausgestellte Privatrechnung einreichen — Schritt für Schritt, §131 ASVG-konform.
Grundsatz: ÖGK + grenzüberschreitende Versorgung
Als ÖGK-Versicherte:r haben Sie nach §131 ASVG sowie der EU-Patient:innenmobilitäts-Richtlinie 2011/24/EU grundsätzlich Anspruch auf eine teilweise Erstattung medizinischer Leistungen, die Sie im EU-Ausland in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Telemedizin von in Deutschland approbierten Ärzt:innen.
Wichtig: Die ÖGK erstattet **nach österreichischem Tarif**, nicht nach dem deutschen Rechnungsbetrag. Die Differenz tragen Sie selbst. Bei einer privaten Krankenversicherung (z.B. UNIQA, Wiener Städtische, Generali) ist eine Vollerstattung möglich, je nach Tarif.
Welche Unterlagen Sie für die Einreichung brauchen
Für die Erstattung benötigt die ÖGK eine vollständige Rechnung im deutschen Format (Privatrechnung nach GOÄ — Gebührenordnung für Ärzte). Wir stellen diese automatisch nach Behandlung aus und senden Sie per E-Mail.
- •Rechnung mit GOÄ-Ziffern, Diagnose und Datum
- •Ärztlicher Anamnesebogen oder Behandlungsbericht (auf Anfrage)
- •Zahlungsnachweis (Banküberweisung oder Karte)
- •Ausgefülltes ÖGK-Antragsformular „Auslandsbehandlung"
Schritt-für-Schritt: So reichen Sie ein
Nach Ihrer Konsultation und Bezahlung erhalten Sie automatisch alle erforderlichen Dokumente. Den ÖGK-Antrag stellen Sie innerhalb von 6 Monaten (Verjährungsfrist nach §107 ASVG) bei Ihrer regionalen ÖGK-Landesstelle.
- •1. Behandlung bei Docto24 abschließen und Rechnung erhalten
- •2. ÖGK-Antragsformular „Auslandsbehandlung" online unter gesundheitskasse.at herunterladen
- •3. Formular ausfüllen + Rechnung + Zahlungsnachweis beilegen
- •4. An die zuständige ÖGK-Landesstelle senden (oder digital via MeineSV)
- •5. Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen
Was wird tatsächlich erstattet?
Die Erstattungshöhe richtet sich nach dem ÖGK-Tarif für eine vergleichbare Leistung in Österreich (z.B. die fachärztliche Konsultation nach Pos. 02). In der Praxis bedeutet das: Etwa 20-40 € von einer durchschnittlichen Telemedizin-Rechnung (29-89 €) werden erstattet.
Bei Privatzusatz-Versicherungen (Sonderklasse, Plan 100%) erfolgt die Erstattung in der Regel zu 100% der eingereichten Rechnung — sprechen Sie mit Ihrer Versicherung vorab.
Rechtsgrundlage
§131 ASVG (Auslandsbehandlung) + EU-Richtlinie 2011/24/EU (grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung)
FAQ
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