Betäubungsmittel (BtM)
Besonders regulierte Arzneimittel mit Suchtpotenzial.
Ausführliche Erklärung
Betäubungsmittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und erfordern spezielle Rezeptformulare (BtM-Rezepte auf gelbem Formular). Dazu gehören starke Schmerzmittel wie Morphin, Fentanyl und Oxycodon, aber auch Methylphenidat (Ritalin) und bis April 2024 auch medizinisches Cannabis. Die Verschreibung ist streng dokumentationspflichtig und auf bestimmte Mengen begrenzt. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, bleibt aber verschreibungspflichtig. Für alle anderen BtM gilt weiterhin: Ärzte benötigen eine BtM-Nummer der Bundesopiumstelle, müssen ein BtM-Buch führen und dürfen nur begrenzte Mengen pro Verordnung verschreiben. BtM-Rezepte sind dreiteilig – ein Exemplar bleibt beim Arzt, eines bei der Apotheke und eines geht an die zuständige Landesbehörde. Die Höchstverschreibungsmenge pro Rezept ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Substanz. Bei medizinischem Cannabis (das nun kein BtM mehr ist) gelten die Regelungen des CanG: Die monatliche Höchstmenge beträgt 100g getrocknete Blüten, und es gelten Kühlperioden zwischen Verordnungen. Das BfArM überwacht den Handel mit Betäubungsmitteln und kann die Einstufung von Substanzen ändern.
Relevanz für Patienten
Der rechtliche Begriff Betäubungsmittel (BtM) ist im deutschen Gesundheitswesen von besonderer Bedeutung. Er betrifft sowohl Ärzte als auch Patienten im Rahmen der Telemedizin.
Docto24 arbeitet selbstverständlich vollständig im Einklang mit allen geltenden rechtlichen Bestimmungen. Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten beraten wir Sie gerne.
Quellen
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
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